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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1   Leistungsgegenstand / Training

1.1     Roland Schäfer verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen zoloftanxiety.com der vereinbarten Trainings– und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2     Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3     Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
1.4     Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 oder 90 Minuten, bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet.
1.5     Art Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
1.6     Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Fitness-Check möglich.
1.7     Roland Schäfer behält sich das Recht vor, für das Training adäquat qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.


§ 2   Sonstige Leistungen

2.1   Roland Schäfer steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo. – Sa. zwischen 6.00 und 22.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von
        Roland Schäfer.

§ 3 KOSTEN

3.1   Die Kosten für eine 60 minütige Trainingseinheit (Personaltraining) betragen 90 €, für eine 90 minütige
        Trainingseinheit 140,00 €
3.2   Der Kostenneutrale Durchführungsort für das Personaltraining ist 15 km um den Wohnort des Trainers.
        Andere Orte sind nach Absprache möglich. Hier fallen entsprechend der Entfernung Kosten an die nach  
        Absprache pauschal berechnet werden. In der Regel pro km 0,36 €.
3.3   Sonstige Honorare und Kursgebühren lt. entsprechendem Angebot bzw. gesonderter
        Honorarvereinbarung
3.4   Alle Kosten verstehen sich zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

§ 4   Sonstige Kosten
4.1   Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/ oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten
        (Eintrittsgelder, Platzmieten, etc.) so sind diese vom Klienten zu tragen.
4.2   Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o. ä. die zur ganzheitlichen Betreuung
        Konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen
        Dienstleisters.
4.3   Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.b. Kinderbetreuung,Trainingsbetreuung
        auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
4.4   Kauft Roland Schäfer im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel, etc.) ein, so bleibt die Ware
        bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Roland Schäfer.

§ 5   Zahlungsbedingungen
5.1   die Abrechnung der ersten 5 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten
        werden jeweils am Monatsende abgerechnet.
5.2   Der Klient erhält von Roland Schäfer eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen
        zu zahlen ist. Danach kommt der Kunde in Verzug. Es werden Verzugskosten zzgl. Einer Gebühr von
        5 € erhoben.
        Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.

§ 6   HAFTUNG
6.1   Roland Schäfer schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Personen- und /oder
        Sachschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch
        etwaiger Erfüllungshilfen beruht.
6.2   Roland Schäfer haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige
        Nichterreichung des Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
6.3   Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Roland Schäfer vermittelten
        Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Roland Schäfer übernimmt
        keine Gewährleistung für die Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
6.4   Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Roland Schäfer, um etwaigen gesetzlichen
        Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
6.5   Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal
        Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
6.6   Für alle Links, von www.pt-schaefer.de auf andere Seiten zielen, betont Roland Schäfer ausdrücklich,
        dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat.
        Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

§ 7   Verhinderung und Ausfall
7.1   Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn
        abzusagen. Anderenfalls wird das Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2   Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.)
        zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit  gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach
        Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit
        dem Klienten getroffen.
7.3   In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein
        gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.







§ 8   Ersatzansprüche
8.1   Bei einer Kurzfristigen Trainingsabsage von Roland Schäfer werden bereits gezahlte Trainingseinheiten
        gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

§ 9   Datenschutz
9.1   Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Roland Schäfer gespeichert und ausschließlich
        zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsstandes verwendet.
9.2   Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten
        Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§10   Geheimhaltung
10.1  Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Roland Schäfer
         Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2  Roland Schäfer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungs =
         maßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über
         die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

§11   Sonstige  Vereinbarungen
11.1  Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich
         an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Tel.
         Fax oder E-Mail.
11.2  Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die
         Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
         beinträchtigen.

§12   Schlussbestimmungen
12.1  Änderungen, Ergänzungen oder Nebenarbeiten bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt
         ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses
         Formerfordernis.
12.2  Sollte eine der vorhergehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit
         der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren
         Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende
         rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3  Als Gerichtsstand wird Saarlouis vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4  Diese AGB gelten Kundenseitig nach Auftragserteilung/ Kursbuchung als akzeptiert.